Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 20. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an kostenpflichtigen Weiterbildungsmaßnahmen, die zwischen NovaChance – Inhaber Massimo Franciosa, Schloßstr. 70a, 51429 Bergisch Gladbach (nachfolgend „NovaChance“, „wir“ oder „uns“), und der jeweiligen teilnehmenden Person (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Sie“) über die Website www.novachance.de geschlossen werden.
(2) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE459391749.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme „Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“ (nachfolgend „Maßnahme“). NovaChance ist ein nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durch die fachkundige Stelle GZQ GmbH zertifizierter und als Träger nach § 178 SGB III anerkannter Bildungsträger.
(2) Die Maßnahme bereitet auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vor. Sie umfasst die einschlägigen Rechts- und Sachkundeinhalte sowie ergänzende Lerninhalte zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer und zur Ersten Hilfe. Diese ergänzenden Inhalte sind unselbständiger Bestandteil der Maßnahme und nicht gesondert buchbar.
(3) Durchführungsform. Der Unterricht findet als Live-Unterricht mit Dozent im virtuellen Klassenraum statt. Ergänzend stehen den Teilnehmenden Themenvideos in mehreren Sprachen sowie eine Lernplattform mit Probeprüfungen zur Verfügung. Eine Aufzeichnung des Live-Unterrichts erfolgt nicht.
(4) NovaChance schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme nach den anerkannten Regeln der Erwachsenenbildung im Sinne eines Dienstvertrags (§ 611 BGB). Ein bestimmter Lern-, Vermittlungs- oder Prüfungserfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Insbesondere ist das Bestehen der IHK-Sachkundeprüfung sowie eine anschließende Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis nicht Gegenstand des Vertrags. Die Sachkundeprüfung selbst wird von der IHK abgenommen; etwaige Prüfungsgebühren der IHK sind nicht in der Vergütung enthalten und vom Teilnehmer selbst zu tragen.
(5) NovaChance ist berechtigt, einzelne Dozenten, Termine, Reihenfolgen von Lerninhalten oder die eingesetzte Lernplattform zu ändern, soweit dies den Zweck und das Niveau der Maßnahme nicht wesentlich beeinträchtigt und für den Teilnehmer zumutbar ist.
§ 3 Zwei Teilnahmewege; Abgrenzung der geförderten Teilnahme
(1) Die Teilnahme an der Maßnahme ist auf zwei Wegen möglich:
a) Geförderte Teilnahme: Die Teilnahme kann über einen Bildungsgutschein oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden. In diesem Fall ist Kostenträger die jeweilige Behörde; zwischen NovaChance und dem Teilnehmer kommt kein Zahlungsanspruch zustande. Die Anmeldung erfolgt über das externe Bewerbungsportal; es gelten die Bedingungen des jeweiligen Kostenträgers. Die §§ 4 und 5 sowie die Regelungen zum Widerrufsrecht in § 8 dieser AGB finden auf die geförderte Teilnahme keine Anwendung.
b) Selbstzahler-Teilnahme: Die Teilnahme kann als Selbstzahler gegen Entgelt über den Online-Buchungsvorgang auf unserer Website gebucht werden. Hierfür gelten die nachfolgenden §§ 4 ff. vollständig.
(2) Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; über die Förderung entscheidet allein der jeweilige Kostenträger.
§ 4 Zustandekommen des Vertrags (Online-Buchung)
(1) Die Darstellung der Maßnahme auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs gibt der Teilnehmer seine Daten ein, wählt die Zahlungsweise und gibt durch Anklicken der mit „zahlungspflichtig bestellen“ (oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung) beschrifteten Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.
(3) Vor dem Absenden der Bestellung kann der Teilnehmer seine Angaben einsehen und mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Den Vertragstext (Bestelldaten, diese AGB und die Widerrufsbelehrung) übermitteln wir dem Teilnehmer in Textform auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail), spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss.
(4) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Zahlungsvorgang für die Bestellung erfolgreich abgeschlossen ist. Mit dem erfolgreichen Zahlungsabschluss nimmt NovaChance das mit Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ abgegebene Angebot des Teilnehmers an; einer gesonderten Annahme- oder Auftragsbestätigung bedarf es nicht. Die Bestätigung des Zahlungseingangs in Textform dient zugleich als Bestätigung des Vertragsschlusses. Wird die Zahlung nicht erfolgreich abgeschlossen, kommt kein Vertrag zustande.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Preis für die Selbstzahler-Teilnahme richtet sich nach der gewählten Laufzeit und beträgt 4.752,00 € (3-Monats-Paket) bzw.9.504,00 € (6-Monats-Paket), jeweils inklusive der enthaltenen Zusatzqualifikationen (Erste Hilfe, Brandschutz-/Evakuierungshelfer). NovaChance ist nicht zur gesonderten Buchung von Teilleistungen verpflichtet.
(2) Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Maßnahme als berufsvorbereitende Leistung nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; der genannte Preis ist dann ein Endpreis ohne Umsatzsteuer. Andernfalls verstehen sich die vorstehend genannten Preise als Endpreise (Gesamtpreise) einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
(3) Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. (Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande) abgewickelt. Die im jeweiligen Buchungsvorgang verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt; die Auswahl der Zahlungsart trifft der Teilnehmer auf der gehosteten Bezahlseite von Mollie. Für die über Mollie abgewickelte Zahlung gelten ergänzend die Bedingungen und Datenschutzhinweise von Mollie sowie des jeweils gewählten Zahlungsanbieters. Der Preis ist mit der Bestellung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit die gewählte Zahlungsart keinen abweichenden Fälligkeitszeitpunkt vorsieht.
(4) Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist NovaChance berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(5) Der Teilnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(6) Wählt der Teilnehmer eine von einem Zahlungsdienstleister angebotene Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub (z. B. über Klarna), kommt insoweit ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Anbieter zustande, für das dessen Bedingungen gelten. Ob eine solche Zahlungsart zur Verfügung steht, richtet sich nach der Prüfung des jeweiligen Anbieters; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der von NovaChance in Rechnung gestellte Preis bleibt hiervon unberührt; ein Aufschlag für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart wird nicht erhoben.
§ 6 Durchführung, Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Die Maßnahme wird vollständig online über die von NovaChance bereitgestellte Lernumgebung durchgeführt. Zugangsdaten sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Der Teilnehmer ist für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite selbst verantwortlich, insbesondere für einen internetfähigen Computer oder ein vergleichbares Endgerät, eine stabile Internetverbindung in ausreichender Bandbreite, einen aktuellen Webbrowser sowie ggf. funktionsfähige Audio-/ Videoausstattung. NovaChance schuldet keine Anpassung der Maßnahme an die individuelle technische Ausstattung des Teilnehmers.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, an der Maßnahme aktiv mitzuwirken, insbesondere ihm zugewiesene Lerninhalte zu bearbeiten und an Live-Einheiten teilzunehmen, soweit vorgesehen. Versäumt der Teilnehmer Mitwirkungshandlungen, berührt dies den Vergütungsanspruch von NovaChance nicht.
(4) Für die Anmeldung und Zulassung zur IHK-Sachkundeprüfung sowie die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. Zuverlässigkeit, Mindestalter) ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
§ 7 Laufzeit, Rücktritt und Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Durchführung der Maßnahme.
(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nach § 8 bleibt von den folgenden Absätzen unberührt und geht ihnen vor.
(3) Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für NovaChance liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen Mitwirkungspflichten oder die Nutzungsregeln der Lernumgebung verstößt oder mit der Zahlung erheblich in Verzug gerät.
(4) Soweit dem Verbraucher kein Widerrufsrecht (mehr) zusteht, kann der Teilnehmer den Vertrag bis zum Beginn der Maßnahme durch Erklärung in Textform kündigen. Für den NovaChance dadurch entstehenden Aufwand gilt: Bei Kündigung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn fällt kein Entgelt an; bei späterer Kündigung vor Beginn ist NovaChance berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des Preises zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Nach Beginn der Maßnahme richtet sich eine vorzeitige Beendigung nach den gesetzlichen Vorschriften für Dienstverträge (§§ 611 ff., 627 BGB). Im Fall einer berechtigten Kündigung schuldet der Teilnehmer die Vergütung anteilig für die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen.
(6) Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an info@novachance.de).
(7) Die Durchführung der Maßnahme in einer bestimmten Kohorte (Kursgruppe mit festem Starttermin) kann das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl voraussetzen. Wird diese bis zum geplanten Beginn nicht erreicht oder kann die Maßnahme aus anderen, von NovaChance nicht zu vertretenden Gründen (z. B. dauerhafter Ausfall der vorgesehenen Dozenten, höhere Gewalt) nicht wie geplant durchgeführt werden, ist NovaChance berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. NovaChance wird den Teilnehmer hierüber unverzüglich in Textform unterrichten und ihm nach Möglichkeit einen alternativen Starttermin anbieten. Tritt NovaChance zurück, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers wegen des Rücktritts sind ausgeschlossen, soweit NovaChance den Rücktrittsgrund nicht zu vertreten hat.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu, die Bestandteil des Vertrags ist.
(2) Über die Einzelheiten des Widerrufsrechts, insbesondere über Frist, Form, Folgen, die Pflicht zum Wertersatz bei vorzeitig begonnener Leistung und das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts, informiert die Widerrufsbelehrung.
(3) Zur Ausübung des Widerrufs kann der Verbraucher das Muster-Widerrufsformular oder die auf unserer Website bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion nutzen; die Nutzung ist nicht verpflichtend.
§ 9 Haftung
(1) NovaChance haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von NovaChance — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von NovaChance.
(5) NovaChance haftet nicht für das Bestehen der IHK-Sachkundeprüfung, für eine bestimmte berufliche Verwertbarkeit der Maßnahme oder für eine Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis.
(6) Für eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Online-Lernumgebung aufgrund von Wartung, technischer Störungen Dritter oder höherer Gewalt haftet NovaChance nicht, sofern die Maßnahme im Rahmen ihrer Gesamtdauer ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte an Lehr- und Lernmaterialien
(1) Sämtliche im Rahmen der Maßnahme bereitgestellten Lehr- und Lernmaterialien (Skripte, Präsentationen, Videos, Aufgaben, sonstige Inhalte) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum bzw. in der Rechteinhaberschaft von NovaChance oder ihrer Lizenzgeber.
(2) NovaChance räumt dem Teilnehmer für die Dauer der Maßnahme ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Materialien ausschließlich zum eigenen Lernzweck im Rahmen der Maßnahme zu nutzen.
(3) Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Verwertung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NovaChance unzulässig. Aufzeichnungen von Live-Einheiten durch den Teilnehmer sind nicht gestattet.
§ 11 Datenschutz
NovaChance verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von NovaChance. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. NovaChance ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).